Zum 01.01.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Änderung zur Kehr- und Überprüfungsordnung beschlossen.
Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden in der Hauptsache Gebühren für Arbeiten die nach dem Gebäudeenergiegesetz auszuführen sind, hinzugefügt. Diese Arbeiten fallen größtenteils nur bei der Feuerstättenschau an. Für Sie als Kunde fallen diese zusätzlichen Kosten nur alle drei bis vier Jahre an. Daher werden sich diese zusätzlichen Kosten eher moderat auswirken. Im Jahr der Feuerstättenschau werden diese zusätzlichen Kosten deutlich spürbar werden.
In Schleswig-Holstein wird voraussichtlich auch das das Gesetz zur Änderung der Energiewende- und des Klimaschutzes zum 01.07.2022 geändert in Kraft treten. Für den Austausch von Feuerstätten bedeutet das zusätzlicher Aufwand. Es müssen mehrere energetische Parameter für das jeweilige Gebäude nachgewiesen werden.
Änderungen der Kehr- und Überprüfungspflicht bzw. der Häufigkeit haben sich nicht ergeben.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.